Sie sei überrascht gewesen über die Kündigung, da sie einiges geleistet habe und weil die Kündigung ausgesprochen worden sei, weil sich die Berufungsbeklagte für Schwangere und für die Gleichstellung eingesetzt hätte. Zunächst hätte ihr die Berufungsklägerin den unbezahlten Urlaub nicht bewilligen wollen, dann eine Woche vor dem Wiedereinstieg sei dies doch bewilligt worden. Die Berufungsbeklagte habe F.________ mehrmals gemahnt, doch es sei nie etwas gekommen. Es seien lediglich Schreiben wie „die Abklärungen laufen" usw. gekommen, weswegen sie schon Bedenken gehabt habe.