So habe der Leiter des Rechtsdiensts der Berufungsklägerin, A.________, anlässlich seiner Befragung ausgesagt, dass erst im Juni und nicht vorher gekündigt worden sei, weil die Berufungsklägerin intensiv nach Alternativen gesucht hätte. Sie hätten freilich keine Alternativen ausser die Kündigung gefunden (EV A.________, Protokoll 04.04.2016, S. 33 Z. 38 ff., pag. 733). Vom Jahreswechsel (2013/2014) an mitgeschwungen habe aber auch die Frage, ob beim gestörten Vertrauensverhältnis eine weitere Zusammenarbeit noch möglich sei (EV A.________, Protokoll 04.04.2016, S. 34 Z. 17 ff., pag. 735). Prof. Dr. E.__