Die Universitätsleitung führe aber ebenfalls aus, dass die Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses eine der Hauptaufgaben der Universität sei. Wenn also vorgebracht werde, der akademische Nachwuchs werde nicht richtig gefördert bzw. es würde gar die akademische Qualifikation verhindert, dann betreffe dies spezifisch die Universität (KB 210, S. 3, Absatz 2). 7.2.3 Die Beschwerde sei sodann an Prof. Dr. G.________, Rektorat der Universität Bern, adressiert worden.