Somit sei die Universität Aufsichts- und Disziplinarbehörde, nicht jedoch zuständiges Organ für eine innerbetriebliche Beschwerde einer Angestellten des Inselspitals. 7.1.7 Mithin würden die vorgängigen Kontaktaufnahmen der Berufungsbeklagten betreffend angeblicher Diskriminierung an der KAS mit der Personalberaterin des Inselspitals, der HR Businesspartnerin, dem Direktor Personal des Inselspitals, dem personalärztlichen Dienst des Inselspitals und mit Frau H.___