12 klagten zeigten deutlich auf, dass es bei der Einlegung der „aufsichtsrechtlichen Beschwerde" um die Habilitation und ihre akademische Laufbahn an der Universität gegangen sei – das Inselspital sei hiervon nicht betroffen gewesen. 7.1.5 Aus dem Inhalt der „aufsichtsrechtlichen Beschwerde" vom 07.02.2014 (KB 38) ergebe sich, dass es der Berufungsbeklagten insbesondere um ihre Habilitation und damit um ihre akademische Laufbahn gegangen sei.