9 Urteile des Bundesgerichts 4A_258/2015 vom 21. Oktober 2015 E. 2.4.1; 4A_68/2016 vom 7. November 2016 E. 4.2). 6.5.2 Das zweitinstanzliche Verfahren zeichnet sich denn auch dadurch aus, dass bereits eine richterliche Beurteilung des Streits vorliegt.