5. 5.1 Mit Berufung vom 23.03.2018 stellt die Berufungsklägerin dem Obergericht des Kantons Bern die folgenden Rechtsbegehren: 1. Die Ziffern 1, 3 und 6 des Teilentscheids vom 7. November 2017 des Regionalgerichts Bern-Mittelland, Verfahren CIV 15 2226, seien aufzuheben. 2. Die Rechtsbegehren 1 und 5 sowie die Eventualbegehren der Klage vom 9. April 2015 seien abzuweisen. 3. Die erstinstanzlichen Parteikosten seien entsprechend dem Verfahrensausgang neu zu verlegen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen –