Die Berufungsbeklagte wurde bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freigestellt. 2.14 Am 12.08.2014 erteilte die Universitätsleitung der Berufungsbeklagten auf Antrag der Medizinischen Fakultät die Venia Docendi für das Fach Anästhesiologie und es wurde ihr das Recht zur Führung des Titels Privatdozentin verliehen (KB 115). Mit Schreiben der Medizinischen Fakultät vom 28.08.2014 wurde die Berufungsbeklagte sodann aufgefordert, eine Antrittsvorlesung zu halten (KB 114). 2.15 Mit Schreiben vom 27.08.2014 gratulierte die Berufungsklägerin der Berufungsbeklagten zum zehnjährigen Dienstjubiläum.