4 nicht nachkommen, wonach die Freiwünsche für die Dienstplanperiode Juni- Oktober bekanntzugeben seien (KB 42). 2.13 Mit Datum vom 17.06.2014 kündigte die Berufungsklägerin den Arbeitsvertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist per 30.11.2014 (pag. 29, 231, KB 37). Begründet wurde die Kündigung wie folgt: „Das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und dem Inselspital ist aufgrund zahlreicher Vorfälle über längere Zeit hinweg sehr belastet worden. Dies hat zur Folge, dass das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört worden ist.