Am 17.04.2014 teilte F.________ der Berufungsbeklagten mit, die Berufungsklägerin brauche für ihre Abklärungen Zeit und würde sich so bald als möglich melden (KB 41). 2.10 In Beantwortung des Schreibens von Fürsprecher D.________ vom 11.04.2014 teilte die Berufungsklägerin (Fürsprecher A.________, Leiter Rechtsdienst) mit Schreiben vom 23.04.2014 mit, die Abklärungen seien im Gange (KB 112). 2.11 Mit Schreiben vom 01.05.2014 verdankte Fürsprecher D.________ namens der Berufungsbeklagten das Schreiben vom 23.04.2014.