Die Berufungsklägerin werde sich sobald als möglich melden (KB 110). 2.7 Mit Schreiben vom 11.04.2014 ersuchte Fürsprecher D.________ die Berufungsklägerin (Fürsprecher A.________, Leiter Rechtsdienst) namens der Berufungsbeklagten erneut um eine Stellungnahme in Bezug auf den Beschäftigungsgrad (KB 111). 2.8 Mit Schreiben vom 11.04.2014 bat die Berufungsbeklagte F.________ um eine Stellungnahme zu ihrem Schreiben vom 13.03.2014 (KB 40). 2.9 Am 17.04.2014 teilte F.________ der Berufungsbeklagten mit, die Berufungsklägerin brauche für ihre Abklärungen Zeit und würde sich so bald als möglich melden (KB 41).