im Auftrag der Berufungsbeklagten Prof. E.________ über die Absichten der Berufungsbeklagten (nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs unbezahlter Urlaub bis 10.08.2014, Beschäftigungsgrad 80% sowie Forschungstätigkeit / Habilitation / akademische Lehre) und ersuchte ihn, hierzu Stellung zu nehmen (KB 61).