Mit E-Mail vom 19.08.2013 teilte die Berufungsbeklagte Prof. E.________ u.a. mit, dass sie nach dem Mutterschaftsurlaub mit einem Beschäftigungsgrad von 80% arbeiten möchte (KB 105a/b, CB 72). 1.7 Am 21.11.2013 wurde die Berufungsbeklagte Mutter (KB 62, Duplikbeilage 4). 1.8 Am 18.12.2013 reichte die Berufungsbeklagte das Formular „Geburtsurlaub" mit dem gewünschtem Beschäftigungsgrad von 80% nach Wiederaufnahme der Arbeit am 11.08.2014 ein (KB 62). 1.9 Mit Schreiben vom 20.01.2014 orientierte Fürsprecher D.________ im Auftrag der Berufungsbeklagten Prof. E.__