2 1.5 Ab dem 31.03.2013 bis am 15.05.2013 war die Berufungsbeklagte ärztlich krankgeschrieben (KB 93, 94). Ab dem 15.05.2013 bis 31.10.2013 war sie weiterhin zu 100% krankgeschrieben, allerdings vorbehaltlich „Akademische Lehre und Forschung in reduziertem Umfang" (KB 95-100). Ab dem 01.11.2013 bis zur Geburt ihres Kindes (21.11.2013) war sie ohne den erwähnten Vorbehalt zu 100% krankgeschrieben (KB 101). 1.6 Mit E-Mail vom 19.08.2013 teilte die Berufungsbeklagte Prof. E.______