1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der über A.________, vgt., mit Wirkung ab Mittwoch, 7. März 2018, 13:00 Uhr, eröffnete Konkurs wird bestätigt. 2. Die erstinstanzlichen Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 400.00, werden dem Beschwerdeführer bzw. dessen Konkursmasse zur Bezahlung auferlegt und dem von der Beschwerdegegnerin geleisteten Vorschuss entnommen. Der Beschwerdeführer bzw. dessen Konkursmasse wird verurteilt, der Beschwerdegegnerin die vorgeschossenen Kosten von CHF 400.00 zu ersetzen. Es wird festgestellt, dass die verbleibende Kostensicherheit von CHF 2'000.00 dem Konkursamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, überwiesen wurde.