Der Beschwerdeführer führt aus (pag. 67), sämtliche noch offenen Beträge könnten durch die zu erwartenden privaten Einnahmen nebst den neuen Verbindlichkeiten bezahlt werden. Neue Schulden würden nicht hinzukommen und die Zahlungseingänge würden die Restschulden decken. Es existiere noch eine Betreibung mit Rechtsvorschlag, bezahlt sei hingegen die Mietforderung der Eigentümergemeinschaft E.________strasse. 16.4 Die Angaben des Beschwerdeführers zu seinen finanziellen Verhältnissen bleiben äusserst vage.