15. Der Beschwerdeführer hat nach der Konkurseröffnung einen Betrag von CHF 2‘125.15 an das Betreibungsamt Bern-Mittelland bezahlt (vgl. Beilage zur Eingabe vom 16. März 2018). Gemäss Betreibungsabrechnung vom 16. März 2018 (Beilage 3 zur Beschwerde vom 23. März 2018) ist damit die Schuld einschliesslich Kosten und Zinsen bis am 8. März 2018 getilgt. Weiter hat der Beschwerdeführer den Gegenwert des von der Beschwerdegegnerin erstinstanzlich geleisteten Kostenvorschusses von insgesamt CHF 2‘400.00 beim Obergericht des Kantons Bern hinterlegt.