2. Der Entscheid wurde A.________, Inhaber der Einzelfirma C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), am 16. März 2018 zugestellt (vgl. Sendungsverfolgung der Post, pag. 39). 3. Mit Eingabe vom 16. März 2018 («Einsprache») erhob der Beschwerdeführer sinngemäss Beschwerde gegen den angefochtenen Entscheid und beantragte dessen Aufhebung (pag. 47). Beiliegend reichte er eine Einzahlungs-Quittung des Betreibungsamtes Bern-Mittelland über einen Betrag von CHF 2‘125.15 ein. 4. B.________ (nachfolgend: Beschwerdegegnerin) beantragte in ihrer Stellungnahme vom 22. März 2017, die Beschwerde sei nicht gutzuheissen (pag. 61).