1. Am 7. März 2018 fällte das Regionalgericht Bern-Mittelland folgenden Entscheid (pag. 23 ff.): 1. Über A.________, vgt., wird mit Wirkung ab heute, Mittwoch, 7. März 2018, 13:00 Uhr, gestützt auf Art. 171 SchKG der Konkurs eröffnet. 2. Die Gerichtskosten von CHF 400.00 werden dem Schuldner/Gesuchsgegner auferlegt. Die verbleibende Kostensicherheit von CHF 2‘000.00 ist dem Konkursamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, zu überweisen. 3. [Eröffnungsformel]