Das übliche Vorgehen, bei welchem die Bedürftigen um einen «Prozesskostenvorschuss, evtl. um unentgeltliche Rechtspflege» ersuchen, ist für auf Unterhalt klagende minderjährige Kinder unverheirateter Eltern angesichts unterschiedlicher sachlicher Zuständigkeiten damit nicht möglich. Um den Zugang der Kinder zur Justiz nicht ungebührlich zu verzögern und zu erschweren, ist eine möglichst flexible, koordinierte Vorgehensweise angezeigt. 11.6 Mit Inkrafttreten des neuen Kindesunterhaltsrechts erhielten minderjährige Kinder unverheirateter Eltern vom Gesetzgeber die Möglichkeit zuerkannt, neu auch Betreuungsunterhalt geltend zu machen.