Zuvor müsste ein Gericht klären, wie weit die Unterhaltspflicht jedes Elternteils reicht. Das Gemeinwesen könnte sich deshalb für das Inkasso seiner bevorschussten Prozesskosten nicht allein auf die Kostenbestimmung im Entscheid betreffend die unentgeltliche Rechtspflege stützen, sondern müsste vielmehr gegen die Eltern auf Unterhalt klagen (analog zum Kindesschutzmassnahmen finanzierenden Gemeinwesen). Ein solches Vorgehen wäre nicht praktikabel.