Ist ein Elternteil nicht oder nur beschränkt leistungsfähig, ist er nicht oder nur in reduziertem Umfang zu Unterhalt verpflichtet. Es trifft deshalb nicht zu, dass sich das (die unentgeltliche Rechtspflege gewährende) Gemeinwesen im vollen Umfang an den Eltern schadlos halten kann. Zuvor müsste ein Gericht klären, wie weit die Unterhaltspflicht jedes Elternteils reicht.