2016, N. 34 zu Art. 117 ZPO). WUFFLI kritisiert den bundesgerichtlichen Vorschlag der Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege unter Auflage einer Klage gegen die unterhaltspflichtigen Eltern. Er ist der Auffassung, dass der die unentgeltliche Rechtspflege gewährende Staat von Gesetzes wegen in die Ansprüche des Kindes gegen seine Eltern eintritt (Legalzession; unter Hinweis auf Art. 289 Abs. 2 ZGB und BREITSCHMID, in: Basler Kommentar, Zivilgesetzbuch, 5. Aufl. 2014, N. 10 zu Art. 289 ZGB). Die unentgeltliche Rechtspflege nur unter einer Resolutivbedingung zu gewähren, sei deshalb