6 zwei Monaten Verfahrensdauer ebenfalls die unentgeltliche Rechtspflege. Darin liege eine Rechtsverweigerung, insbesondere nachdem das neue Kindesunterhaltsrecht die Rechtsposition von Kindern unverheirateter Eltern verbessern wolle. 11.2 Vorliegend ist unbestritten, dass die Kinder selbst mittellos sind. Von ihrer Mutter können sie infolge fehlender Leistungsfähigkeit keinen Prozessbeitrag erwarten. Wie es um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vaters steht, lässt sich anhand der vorhandenen Akten nicht abschliessend beurteilen.