erbringenden Kostenvorschusses einzuleiten (unter Hinweis auf Urteil des Bundesgerichts 5A_590/2009 vom 6. Januar 2010 E. 3.3.2). Das erstinstanzliche Gericht sei nach über einem halben Jahr Verfahrensdauer auf das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestützt auf das Urteil des Obergerichts ZK 11 206 nicht eingetreten. Nun verweigere die angerufene Vorinstanz nach