5 10.2 Vorliegend ist die Präzisierung der Parteien im Schreiben vom 7. November 2017 zwar insofern etwas unglücklich ausgefallen, als darin das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, welches zusammen mit dem Schlichtungsgesuch eingereicht wurde, nicht ausdrücklich genannt wird, sondern nur ganz allgemein von «in Präzisierung meines Schreibens vom 28. Oktober 2017» die Rede ist. Es ist jedoch offensichtlich, dass die erfolgte Präzisierung auch Auswirkung auf das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege haben musste.