Das Verbot des überspitzten Formalismus weist einen engen Bezug zum Grundsatz von Treu und Glauben auf (Art. 5 Abs. 3 BV; Art. 52 ZPO; Urteil des Bundesgerichts 1C_236/2014 vom 4. Dezember 2014 E. 3.5). Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergibt sich das Vertrauensprinzip. Danach sind sämtliche Prozesshandlungen, insb. Willensäusserungen und Erklärungen nach Treu und Glauben auszulegen. Massgebend ist der erkennbare tatsächli-