4 III. 10. Rechtsanwalt E.________ rügt vor oberer Instanz eine fehlerhafte Auslegung seines Schreibens vom 7. November 2017 durch die Vorinstanz. Die Präzisierung bezüglich der Parteien beziehe sich nicht nur auf das Hauptbegehren, sondern auch auf das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Wenn in einem hängigen Verfahren eine Eingabe unter Präzisierung der Parteien gemacht werde, ohne dass eine Beschränkung auf ein einziges Verfahren erfolgte, dürfe der Richter davon ausgehen, dass sich die Eingabe auf alle Haupt- und Nebenverfahren erstrecke.