6. Der angefochtene Entscheid wurde Rechtsanwalt E.________ am 3. Januar 2018 zugestellt (pag. 54). Mit persönlicher Übergabe der Beschwerde am 10. Januar 2018 an das Obergericht des Kantons Bern erfolgte die Beschwerde fristgerecht innert der 10-tägigen Rechtsmittelfrist (Art. 321 Abs. 2 ZPO).