Die Stellungnahme wurde der Gegenpartei ‒ soweit aus den Akten ersichtlich ‒ nicht zugestellt. 2.4 Mit Entscheid vom 28. Dezember 2017 trat die Vorinstanz auf das Gesuch der Kindsmutter um Zusprechung eines Prozesskostenbeitrags mangels sachlicher Zuständigkeit nicht ein (pag. 47 ff.). Mit Entscheid vom selben Tag trat die Vorinstanz auch auf das Gesuch der Kindsmutter um unentgeltliche Rechtspflege nicht ein (pag. 50 ff.). Zur Begründung führte