mit, dass die drei Kinder als Kläger auftreten, vertreten von ihrer Mutter (Ziff. 1). Zusätzlich stellte er neu ein gleichlautendes Klagebegehren zu Gunsten des jüngsten Kindes (CHF 2‘500.00 Unterhaltsbeitrag, aufzuteilen in Bar- und Betreuungsunterhalt; Ziff. 2). Das Gesuch um Parteikostenbeitrag hielt er aufrecht (Ziff. 3).