1. D.________ und F.________ sind die unverheirateten Eltern der minderjährigen Kinder C.________ (geb. ________2004), B.________ (geb. ________2007) und A.________ (geb. ________2012). Die Kinder stehen unter der gemeinsamen elterlichen Sorge und unter der Obhut der Mutter. Mit Unterhaltsverträgen resp. Vereinbarung vom 20. Juni 2012 hat sich der Vater zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von CHF 1‘100.00 je Kind verpflichtet (Gesuchsbeilagen [GB] 4‒6).