Regeste: - Stellt ein minderjähriges Kind im Schlichtungsverfahren ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob es ihm zugemutet werden kann, vorgängig beim Regionalgericht ein Verfahren auf Zahlung eines Prozesskostenvorschusses gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil durchzuführen (E. 11.1‒11.4). - Wird die Zumutbarkeit eines vorgängigen Verfahrens auf Zahlung eines Prozesskostenvorschuss verneint, ist die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege an die Auflage zu knüpfen, nachträglich oder parallel zum Hauptverfahren einen Prozesskos-