Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege vom 11. Januar 2018 Regeste: - Stellt ein minderjähriges Kind im Schlichtungsverfahren ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob es ihm zugemutet werden kann, vorgängig beim Regionalgericht ein Verfahren auf Zahlung eines Prozesskostenvorschusses gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil durchzuführen (E. 11.1‒11.4).