42 BGG entsprechen. Der Streitwert im Sinn von Art. 51 ff. BGG beträgt mehr als CHF 30'000.00. Hinweis: Der Entscheid ist rechtskräftig. Die Berechnungstabellen im Anhang des Entscheids werden sichtbar, wenn das Dokument im Originalformat geöffnet wird. 23 Berechnungsblätter Phase 6 Hauptblatt