Da sich zwischen den Phasen 6 und 7 nur das Einkommen des Ehemannes (nach unten) verminderte, sind für die Phase 6 die gleichen Bedarfsrechnungen zu verwenden wie für die Phase 7. Für die nachfolgende Berechnung wird auch auf das 19 separate Berechnungsblatt des Obergerichts des Kantons Bern für die Phase 6 im Anhang verwiesen.