19.2.2. Die Vorinstanz verurteilte den Ehemann zur Zahlung eines Unterhaltsbeitrags an die Ehefrau von CHF 1‘415.00. Der Ehemann beantragt eine Nulllösung und die Ehefrau die Bestätigung des vorinstanzlichen Entscheids. Die Berechnung der Vorinstanz ist aus p. 291 ff. ersichtlich. Der Ehemann hat als Berufungsbeilage 4 (p. 381a ff.) das Berechnungsblatt der Vorinstanz eingereicht, so dass ein Berechnungsblatt entsprechend seinen Vorstellungen fehlt. Im Text der Rechtsschrift wird ausgeführt, es ergäben sich für den Ehemann und G.________ in den Phasen 6 und 7 die gleichen Bedarfsrechnungen.