18 Überschusses rein nach Köpfen trüge dieser Mehrbelastung nicht Rechnung. Dem Ehemann ist deshalb ein Teil des Überschusses vorab zuzuweisen. Allerdings trägt eine Berechnung nach Stunden und Stundenansatz, wie vom Ehemann postuliert, dem familiären Umfeld nicht Rechnung. Die Beschäftigung mit dem Sohn und dessen Behinderung ist nicht einfach eine zu entschädigende Arbeit. Eine direkte Monetarisierung ist fehl am Platz. Es kann deshalb auch nicht auf Kosten der Spitex für solche Leistungen (Berufungsbeilage 7) verglichen werden.