17 nicht beanstandet. Die effektiv in die Berechnung aufzunehmenden Steuerbeträge ergeben sich aus dem Abgleich mit den Unterhaltsbeiträgen. 19.1.8. Vorabzuteilung an den Ehemann Die Vorinstanz hat im Rahmen der Überschussverteilungsmethode dem Ehemann als Ausgleich für die aufwändige Betreuung von G.________ CHF 300.00 vorab zugeteilt (Entscheidbegründung Ziffer 41). Dadurch ergab sich ein Unterhaltsbeitrag zu Gunsten der Ehefrau von CHF 599.00 statt CHF 758.00.