Bei den Steuerangaben sind einzig die Steueranlagen anzupassen. Gemäss den Angaben der kantonalen Steuerverwaltung (abrufbar unter www.fin.be.ch > Steuern > Steuern berechnen > Steueranlagen) betrug im Jahr 2017 die Steueranlage von J.________ bei Bern 1.20 und diejenige von M.________ 1.34. Zwar hat nur der Ehemann (in Bezug auf die Ehefrau) die von der Vorinstanz angenommene Steueranlage thematisiert. Die Steueranlagen sind jedoch gerichtsnotorisch. Die weiteren von der Vorinstanz festgehaltenen Steuerangaben wurden von den Parteien