Die Ehefrau entgegnet (p. 403), der Ehemann unterlasse es völlig darzulegen, inwiefern die Hilflosenentschädigung angeblich nicht für die Haushaltshilfe, sondern für zusätzliche Mehrkosten verwendet werden solle. Die behaupteten angeblichen Mehrkosten seien überdies nicht ansatzweise belegt und würden bestritten.