Nun sei die Haushaltshilfe neu hinzugekommen und die Hilflosenentschädigung halbiert worden. Die Haushaltshilfe wäre im Weiteren nicht notwendig, wenn sich die Ehefrau ebenfalls an der Betreuung und Pflege von G.________ beteiligen würde. Damit würde die Verantwortung und Betreuung aufgeteilt und der Ehemann wäre erheblich entlastet. Nun leiste diese Haushaltshilfe ebenfalls „Pikettdienst" und helfe aus, falls der Ehemann verhindert oder abwesend sei.