Es müssen jedoch beim Bedarf Positionen ausserhalb des üblichen Grundbedarfs in mindestens gleicher Höhe aufgenommen werden. Unter diesem Aspekt ist zu entscheiden, ob die Hilflosenentschädigung auch Kosten der Betreuerin abdeckt oder von anderen behinderungsbedingten Auslagen vollumfänglich absorbiert wird. 16 19.1.6. Betreuerin Frau L.________