Die Vorgehensweise der Vorinstanz bedeutet angesichts der Überschusssituation zwar nicht direkt, dass mit der Hilflosenentschädigung Positionen des üblichen Grundbedarfs gedeckt werden. Es wird jedoch der Überschuss erhöht, was mit der grundsätzlichen Verteilung nach Köpfen der Ehefrau zugute kommt. Aus Transparenzgründen rechtfertigt es sich, die Hilflosenentschädigung im Einkommen G.________ aufzuführen. Es müssen jedoch beim Bedarf Positionen ausserhalb des üblichen Grundbedarfs in mindestens gleicher Höhe aufgenommen werden.