– Steuern: Wegen der unterschiedlichen Resultate der Unterhaltsberechnung ergibt sich eine Veränderung der Steuerlast bei der Ehefrau (sie erhält gemäss dem Ehemann nicht nur keine Unterhaltsbeiträge, sondern muss solche bezahlen). Die erwähnten Punkte werden nachfolgend im Einzelnen behandelt. Diesbezüglich wird auch auf das separate Berechnungsblatt des Obergerichts für die Phase 7 im Anhang verwiesen. 19.1.5. Hilflosenentschädigung