19.1.2. Die Vorinstanz verurteilte den Ehemann zur Zahlung eines Ehegattenunterhaltsbeitrags an die Ehefrau von CHF 599.00 (Einkommen Ehefrau CHF 5‘500.00 abzüglich Grundbedarf Ehefrau CHF 4‘800.00 und Überschussanteil Ehefrau CHF 1‘299.00). Der Ehemann beantragt Befreiung von dieser Zahlung und Zahlung eines Unterhaltsbeitrages durch die Ehefrau für G.________ von CHF 479.00. Die Ehefrau beantragt in ihrer Berufungsantwort die Bestätigung des vorinstanzlichen Entscheids.