Im Rechtsbegehren 1 beantragt der Ehemann, es sei die Ziffer 2 des vorinstanzlichen Entscheides, soweit die Befreiung der Ehefrau von der Unterhaltspflicht für G.________ ab Januar 2017 betreffend, aufzuheben und die Ehefrau zu verpflichten, für G.________ ab März 2017 einen monatlich zum Voraus zahlbaren Unterhaltsbeitrag von CHF 479.00 zu bezahlen. Er ficht somit Ziffer 2 des vorinstanzlichen Entscheids für die Zeit ab März 2017 an.