6 14.6. Die Berufungsbeilage 13 ist ein Abklärungsbericht vom 12. Februar 2016 betreffend die Hilflosenentschädigung für G.________. Es sind daraus die Behinderungen von G.________ und der Therapiebedarf ersichtlich. Das Dokument wurde vom Ehemann bereits als Beilage 3 im vorinstanzlichen Verfahren eingereicht. Über dessen Beizug ist deshalb nicht mehr zu befinden. 15. Anrechnung von durch die Ehefrau vereinnahmte IV-Leistungen an die vom Ehemann geschuldeten Unterhaltsbeiträge (Rechtsbegehren 3 der Berufung)