4 4. Es sei neu C.________ zu verpflichten, einen gerichtlich zu bestimmenden, monatlich zum Voraus zu bezahlenden Unterhalt an den Barunterhalt von G.________ ab September 2017 (Phase 8) und Januar 2018 (Phase 9) zu bezahlen. Der Ehemann reichte insgesamt 13 Beilagen ein. Aus der Berufungsbeilage 6 geht hervor, dass zwischen den Parteien ein Ehescheidungsverfahren hängig ist, in welchem der Gerichtspräsident des Regionalgerichts Bern-Mittelland die Ehefrau am 1. Dezember 2017 zu einer Stellungnahme aufgefordert hatte.