6. Der Ehemann stellte anlässlich der Fortsetzungsverhandlung vom 31. Mai 2017 insbesondere den Antrag, die Trennungsvereinbarung vom 31. August 2016 sei gerichtlich zu genehmigen. Weiter sei die Ehefrau zur Bezahlung von CHF 1‘733.00 pro Monat für die Zeit von Anfang Juli 2016 bis und mit Februar 2017 sowie zur Bezahlung von CHF 1‘373.00 pro Monat ab März 2017 zu Gunsten des Eheman- 3 nes zu verurteilen. Ferner sei die Ehefrau zu verurteilen, dem Ehemann einen Parteikostenbeitrag von CHF 7‘000.00 zu bezahlen (p. 253, 265).